Es bedeutet, dass Sie fest bei der DIS AG angestellt sind und somit auch alle rechtlichen Ansprüche aus dem Angestelltenverhältnis haben. Das umfasst u.a. ein festes Einkommen nach Kollektivvertrag, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Sie sind aber nicht bei der DIS AG tätig, sondern arbeiten bei unseren Kundenunternehmen. Das bedeutet, die DIS AG ist Ihr Arbeitgeber, weshalb Sie Ihren Arbeitsvertrag und Ihr Gehalt von uns erhalten. Sie sind allerdings als Arbeitskraft bei einem/einer unserer Kund:innen beschäftigt.